Protokollant: Kevin Hartmann
Beginn: 17:37 Uhr Ende: 18:47 Uhr
Ort: Fasanenschlösschen
Anwesende:
Gesamtanzahl der anwesenden Stimmen: (62)
Das Präsidium begrüßt die Anwesenden.
Das Präsidium stellt die Tagungs- und Beschlussfähigkeit fest.
Das Protokoll der letzten Sitzung wird ohne inhaltliche Änderungen angenommen.
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen angenommen.
Die Antwort von Prof. Wanner wird verlesen.
Ein Kritikpunkt Prof. Wanners war, dass Gebäudeleitung keine geneu spezifizierte Person oder Stelle ist. Es gibt eine Diskussion weshalb die "Gebäudeleitung" mit einbezogen werden soll. Der Dekan soll die O-Phase und das was die Fachschaften mit den neuen Erstsemestern veranstaltet unterstützen, da es im Eskalationsfall auch für diesen Konsequenzen hat. Die "Gebäudeleitung" sollte mit einbezogen werden, dass die verantwortliche Stelle weiß, was im Gebäude stattfindet. Es kann allerdings schwierig sein eine exakte "Gebäudeleitung" zu finden, da manche Räume (z.B. im Mathebau) zentral vom KIT verwaltet werden und nicht von einer expliziten "Gebäudeleitung" verwaltet werden. Es besteht Konsens darin, dass der Dekan weiterhin um Erlaubnis gebeten werden soll.
Für die Nichteinhaltung des O-Phasenkodexes gibt es keine Strafmaßnahmen. Es dient als Zeichen des guten Willens und der Zusammenarbeit unter den Fachschaften.
Anstatt der Version mit dem Wort Gebäudeleitung soll eine aktualisierte Version mit folgender Formulierung an Prof. Wanner gesendet werden.
Absatz 4 - Letzter Satz Ausnahmen sind durch den jeweiligen Dekan der Fachschaft zu genhemigen und es wird empfohlen die Veranstaltung bei den betroffenen Instituten des gewählten Gebäudes anzukündigen.
Für den Inhalt der aktuellen Version des Dokuments besteht nun Konses. Die Kritikpunkte von FSMI bzgl. der Formulierungen werden besprochen.
Die neue Fassung (kommt per E-Mail und) soll in die Fachschaftssitzungen getragen und dort nochmals besprochen werden. Anschließend wird, sofern Konsens besteht, diese Fassung an Prof. Wanner gesendet.
Es wird der Vorschlag unterbreitet, dass die Fachschaften Kontaktpersonen für behinderte Studierende stellen. Diese Kontaktperson muss nicht aus der Fachschaft kommen, sondern kann auch ein Mitarbeiter der Fakultät sein, der entsprechende Erfahrungen mitbringt.
§33 (6) Hinzugefügt: Die Aktualisierung der Stimmenzahlen wird gemäß der Regelung der Geschäftsordnung der FSK vorgenommen.