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Protokoll der FSK-Sitzung vom 09.01.2018

Protokollant: Kevin Hartmann

Beginn: 17:30 Uhr Ende: 18:50 Uhr

Ort: Fasanenschlösschen

Anwesende:

Gesamtanzahl der anwesenden Stimmen: 80

TOP 1: Begrüßung (Präsidium)

Das Präsidium begrüßt die Anwesenden.

TOP 2: Feststellung der Tagungs- und Beschlussfähigkeit (Präsidium)

Das Präsidium stellt die Tagungs- und Beschlussfähigkeit fest.

TOP 3: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Das Protokoll der letzten Sitzung wird mit wenigen inhaltlichen Änderungen angenommen.

TOP 4: Genehmigung der Tagesordnung (Präsidium)

Die Tagesordnung wird um den TOP "Vorschläge für Satzungsänderung" und den TOP "Geschäftsordnung FSK" ergänzt. Damit lautet die Tagesordung:

TOP 5: Berichte aus den Fachschaften und Gremien der Studierendenschaft

Fachschaften

FS MACH/CIW

FS Physik

FS WIWI

FS BGU

FS ETEC

FS MATHE/INFO

FS ARCHI

FS GEISTSOZ

FS CHEM/BIO

AStA

TOP 6: Verteilungsschlüssel Haushalt

MACH/CIW ist gegen einen Verteilungsschlüssel von 50 % Sockel und 50% proportional zur Anzahl der Studierenden, da die großen FS nicht so viel Geld brauchen wie sie bekommen und den kleinen FS das Geld nicht entziehen wollen. Ihr Vorschlag ist es, dass jede Fachschaft einen fixen Betrag von 2000€ bekommt, um die Fixkosten (Sprinter, Büromatterial, Hütte, Telefon) zu bezahlen. Das restliche Geld soll dann proportional nach der Anzahl der Studierenden auf die Fachschaften aufgeteilt werden. Dies sei sinnvoller als ein Verteilungsschlüssel von 50:50, da, im Falle einer Senkung des aktuellen Studierendenbeitrags von 5,99€, jede Fachschaft immer noch ihre Fixkosten decken kann.

Nach einigen Diskussionen kamen die zusätzlichen Argumente, dass kleinere Fachschaften so auch größere Projekte realisieren könnten, doch dafür gibt es einen extra Topf beim AStA, sodass dieses Problem nicht auftreten sollte.

Ein Gegenvorschlag war, dass nicht 100% des Geldes an die Fachschaften verteil wird, sondern, dass es einen Topf mit 25% des gesamten Geldes gibt und jede Fachschaft kann in der FSK etwas von diesem Geld beantragen.

Der Vorschlag von MACH/CIW wurde dahingehend kritisiert, dass ... * ...jede Fachschaft (aktuell) genügend Geld zur Verfügung hat. * ...nicht jede Fachschaft die gleichen Fixkosten hat. * ...der Vorschlag sehr ähnlich zur 50:50 Verteilung ist, nur dass hier ein Betrag festgelgt wird und es sonst nur ein prozentualer Wert ist.

Kritikpunkte am Gegenvorschlag waren: * Der Ablauf/die Umsetzung ist schwierig. * Es muss geregelt werden, wie genau die Fachschaften das Geld aus dem seperaten Topf beantragen können. Nicht benutzte Gelder fließen auch zurück.

Das vorgestellte Modell macht mit der angegebenen Begründung keinen Sinn, es geht darum eine bedarfsorientiertere Verteilung der Gelder zu finden, falls sich der Studierendenbeitrag senkt. Das Modell wird nochmals ausgearbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

Es folgt eine Abstimmung nach Mandaten für die 50:50 Verteilung. * CIW (7 Stimmen): Abgelehnt * MACH (9 Stimmen): Abgelehnt * Physik (6 Stimmen): Nicht anwesend * WIWI (9 Stimmen): Angenommen * BGU (9 Stimmen): Angenommen * ETEC (8 Stimmen): Angenommen * INFO (9 Stimmen): Angenommen * MATHE (4 Stimmen): Angenommen * ARCHI (5 Stimmen): Angenommen * GEISTSOZ (7 Stimmen): Angenommen * CHEM/BIO (7 Stimmen): Enthaltung

Damit wurde der Antrag mit 51 Stimmen angenommen.

TOP 7: Satzungsänderung

Aktuell werden Vorschläge zur Satzungsänderung besprochen, diese wurden per E-Mail verschickt. Diese Änderungen wurden diskutiert, da die FSK ein Vetorecht im StuPa hat.

TOP 8: Geschäftsordnung FSK

Einige Punkte werden in der Organisationssatzung nicht (richtig) geregelt. Die drei großen Schwerpunkte sind: * Abstimmungen: Es wird nicht klar geregelt, wann nach Mandat / FS oder Person abgestimmt wird. * Präsidium: Nach aktueller Regelung besteht das FSK-Präsidium aus einem Präsidenten und bis zu zwei Stellvertretern. Da es Schwierigkeiten gibt, das Präsidium zu besetzen ist eine Idee das Präsidium in bestimmten Zeitintervallen rotierend mit Vertretern aller Fachschaften zu besetzen. * Tagungshäufigkeit: Die FSK muss nur einmal pro Vorlesungsmonat tagen, die vorlesungsfreie Zeit ist nicht geregelt.

Diese Punkte sollen nach der Klausurenphase in einem AK besprochen werden.

TOP 9: Sonstiges